KUNSTLANDSCHAFT SPANDAU
Künstlersozialkasse


Der Krankenkassenbetrag von Selbständigen wird ab einem Einkommen von ca. 1800 Euro/Monat berechnet, unabhängig davon, ob der Selbständige soviel Gewinn hat.

Die Künstlersozialkasse ist ein Hilfsinstrument, aber ein bürokratisches Monstrum, das zu honorieren versucht, das künstlerische Arbeiten für "gemeinützige Zwecke" in der Gesellschaft beständig unbezahlt benutzt werden.

Der Künstler wird im System der Künstlersozialkasse behandelt als sei er ein Arbeitnehmer. Der Künstler muss aber einen jährlichen Mindestgewinn von 3.900,00 Euro nachweisen, um krankenversichert zu werden. Es gibt Kontrollen. Der anteilige Krankenkassenbetrag des Arbeitgebers wird nicht von Steuergeldern finanziert, sondern von sogenannten Verwertern. Sie müssen zahlen, auch wenn ihre Arbeitspartner keine Nutznießer der Künstlersozialversicherung sind. Verwerter müssen recherchiert, Gerichtsprozesse geführt werden. Das ist ein bürokratischer, nervenaufreibender Aufwand. Es gab Kulturinitiativen, die infolge von Nachforderungen, Konkurs anmelden mussten. Die Mitarbeiter der Künstlersozialversicherung erhalten im Gegensatz zu Künstlern relativ faire Arbeitslöhne.

In einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle Bürger wäre die Krankenversicherung integriert. Eine bürokratische Verfolgungsbetreuung würde enden.

Situationen verändern sich. Was veränderte sich? Recherchiert! Diskutiert!


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