KUNSTLANDSCHAFT SPANDAU
Mediengewerkschaft verd.i ohne Medienrechtsschutz

Freischaffende arbeiten im Kunst, Kultur- und Medienbereich ohne Tarifschutz. Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf (fair)bezahlte Arbeit. Verdi arbeitet mit hierarchischen Strukturen, die bewirken, dass sich die Abteilungen der Künstler, Journalisten/DVU, Autoren /VS und Medienschaffende/Connexx nur eingeschränkt für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen dürfen. Die Geschäftsführung sei gegen ein bedingungsloses/schikanefreies Grundeinkommen, das Freischaffenden eine schikanefreies Existenzminimum garantieren würde, sie vertritt schwerpunktmäßig die Interessen der Interessen der Angestellten im Öffentlichen Dienst, die hohe Mitgliedsbeiträge zahlen können. Ein Mitarbeiter der Zentrale der SPD sagte: "Angestellte im Öffentlichen Dienst dürfen laut Verträgen nicht entlassen werden. Wo sollen wir mit ihnen hin?" Es durfte innerhalb der Gewerkschaft keine Arbeitsgemeinschaft zum Thema Grundeinkommen gegründet werden, Pressemeldungen wurden nicht veröffentlicht, Redezeiten während Mitgliedertreffen verweigert..

Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der relativ hoch ist, sie zahlen ihn, weil sie glauben, eine Art Rechtsschutzversicherung für ihren Arbeitsbereich abzuschließen. Die Mitglieder einer Mediengewerkschaft werden aber nicht darüber informiert, dass verd.i keinen Rechtsschutz im Medienbereich anbietet, Zitat Recht und Ratgeber Team: "im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes geben wir Auskünfte im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht, nicht jedoch im Bereich des Namens und Domainrechts, so dass sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Kenntnissen wenden sollten."

Gewerkschaftsmitglied: "Wir erhielten von verd.i keine Hilfe, als Bilder auf Webseiten von Geschäftsleuten unerlaubt/unentgeldlich benutzt wurden, wir erhielten auch keinen Rechtsschutz, als uns eine Einstweilige Verfügung zugestellt wurde, deren Rechtsmäßigkeit alle konsultierten Rechtsanwälte bezweifelten. Die Gewerkschaft gewährte uns keinen Rechtsschutz, obwohl es im Interesse aller Mitglieder gewesen wäre, eine Musterklage zu realisieren." Norbert Lippok wurde als Rechtsanwalt von Mitgliedsbeiträgen bezahlt, aber er redete so uninteressiert und aggressiv, als habe er den Auftrag, Gewerkschaftsmitgliedern jede Hoffnung auf Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zu nehmen.

Die Gewerkschaft war nicht bereit, einen Musterprozess zu führen, als eine Künstlerin einer Rechtsanwaltskanzlei, die eine Ausstellung mit ihren Bildern realisieren wollte, ausdrücklich gesagt hatte, dass sie nur zu einem Arbeitstermin kommen wird, wenn eine Bildankaufsgarantie zugesagt wird. Sie wurde zugesagt. Der Rechtsanwalt war fasziniert von den Bildern, wollte aber keine Ankaufsgarantie geben. Ein Ausstellungshonorar war nicht vorgesehen, nur eine Aufwandsentschädigung. Die Künstlerin schrieb eine Rechnung für Fahrgeld und entgangene Arbeitszeit von 100 Mark. Sie bat ihn soviel zu zahlen, wie er gefordert hätte, wenn sie ihn als Rechtsanwalt in ihre Stadt mit Jobzusagen gelockt hätte. Der Rechtsanwalt weigerte sich, zu zahlen. Die Gewerkschaft half auch in diesem Fall nicht, einen Musterprozess, auf den sich andere Freischaffende im Kunst-, Kultur- und Medienbereich berufen könnten, zu führen.

Künstler arbeiten z.T. weltweit respektiert und erhalten in Berlin, falls sie Familien gründeten, Kinder zeugten, in artz4Verhältnissen ca. 536 Euro/Monat zugesprochen, sie arbeiten ohne Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Sie dürfen die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen und dürfen von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst, die von Steuergeldern umfangreich finanziert werden, gedemütigt, beleidigt und schikaniert werden, als würden sie nicht arbeiten.

Mediaphon bietet Beratung für Selbständige an, schließt aber die Gewähr für Informationen aus. Das Mitglied kann infolge von Fehlinformationen zu schaden kommen.

Wer spartenübergreifend arbeitet und glaubt, dass verd.i als Mediengewerkschaft spartenübergreifend arbeitet, täuscht sich. Ein Journalist, der von der Filmgewerkschaft Connexx angeworben wurde, erhält vom Journalistenverband DVU keine Antworten auf Fragen. Wer als Journalist zusätzlich als Künstler und Autor respektiert arbeitet, wird zu Mitgliederversammlungen der Gewerkschaft Kunst oder des Schriftstellerverbandes nicht eingeladen.

Die Gewerkschaft / verd.i kämpft nicht für Tariflöhne und die Realisierung einer Arbeitslosenversicherung im Öffentlichen Beschäftigungsbereich. Tariflöhne sind bei festem Budget über Arbeitszeitreduzierungen realisierbar. Obwohl Bedingung für diese Stellen ist, dass Arbeitswerte geschaffen werden, wurde das gesetzliche Arbeitsrecht, das Tariflöhne ermöglicht, eine Arbeitslosenversicherung einschließt, durch die Benutzung des Wortes Beschäftigung statt Arbeit weitgehend ausgehebelt.

Ein Redakteur von verd.i sagte, Problem sei, dass die Mitarbeiter der Gewerkschafter im Gegensatz zu Betriebsräten von den Mitgliedern nicht gewählt werden können. Sie sind nicht gezwungen, sich zu engagieren. Katleen Eggerling sagte: "Jeder hat Angst um seinen Arbeitsplatz." In hierarchischen Strukturen entscheiden Vorgesetze, nicht Mitglieder. Wer die Arbeitsweisen der Gewerkschaft verändern will, wird aufgefordert, sie zu verlassen. Wer sie verlassen hat, wird mit Vorwürfen konfrontiert, dass er Situationen nicht verändern will. Lobbyisten für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Politiker konnten (z.T. unfair) hohe Honorare durchsetzen. Die Gewerkschaft der Medienarbeiter bietet Freischaffenden weder Rechtsschutz im Bereich Medien, noch Tarifschutz, noch kämpft sie -angesichts von Milllionen fehlenden Jobs, aber einer Unzahl an ehrenamtlichen/unbezahlten Arbeitsangeboten- für ein ein Recht auf ein schikanefreies Grundeinkommen.

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