Mangelnde Sorgfaltspflicht im Patentamt und Gericht
Erfahrungsbericht
Traumfabrik Regensburg kontra Traumfabrik Spandau
Zu DDR-Zeiten war es gefährlich, bestimmte Worte zu benutzen.
Jim Rakete, der vorwiegend Prominente fotografiert, mahnte die Produzentengalerie Rakete / Berlin ab, weil sie neben Arbeiten von Malern, Grafikern, Bildhauern, Fotos ausstellte. Die Galeristen glaubten, dass das Wort Rakete ein deutsches Wort ist, das sich niemand aneignen darf. Ein Gericht verurteilte sie, sie mussten 10 000 Euro zahlen. Der Name Jack Wolfskin war mit Begriffen wie Abenteuer Freiheit, Kameradschaft verbunden, Anwälte bedrohten jeden, der in seinem Logo Tatzenähnliches verwendete, auch wenn keine Verwechslungsgefahr bestand. Protestmails, Boykottdrohungen halfen. In Augsburg hatte ein Bürger die Stadtverwaltung gefragt, ob er unter der Internetdomain augsburgr ein Tagebuch führen dürfe und wurde mit 1800 Euro Rechtsanwaltskosten konfrontiert. Proteste halfen. Der Steuerzahler bezahlt nun die Rechnung. Eine Vielzahl Bürger erhalten für einen Monat Arbeit weniger als 1800 Euro.
Maria Ruffing und Rainer Pawelke untersagten, dass auf der Webseite www.traumfabrik-spandau.de Ton- und Videoarbeiten von und mit Kindern und Jugendlichen veröffentlicht werden dürfen: "Wir sind registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registriernummer/Aktenzeichen 30746486.5/ Markentext: Traumfabrik, Markenform: Wortmarke, Inhaber: Ruffing Maria, Leitklasse 41, Klassen: 16, 20, 25, 28, 35, 41, 43 (Klasse 41: Erziehung, Ausbildung, kulturelle Aktivitäten). Unser Unternehmen besteht seit 1980 unter diesem Namen." Maria Ruffing und Rainer Pawelke bezahlten Geld beim Patent- und Markenamt und okkupierten das Dudenwort Traumfabrik. Keiner, der im Bereich Erziehung, Ausbildung, kulturelle Aktivitäten arbeitet, darf das deutsche Wort Traumfabrik in einem Eigennamen ohne ihre Erlaubnis benutzen. Maria Ruffing und Rainer Pawelke haben Künstler und Kulturschaffende, die diesen Namen benutzten, verklagt. Sie missbrauchen Rechtssituationen, unter denen sie selbst gelitten hatten, als der Rektor der Universität Regensburg ihnen untersagte, für ihre Aktivitäten Räume der Universität zu benutzen. Maria Ruffing studierte u.a. Theologie. Weder Maria Ruffing, noch Rainer Pawelke sind die Erfinder des Wortes Traumfabrik. Die Traumfabrik Hollywood hätte eine Traumfabrik Spandau oder eine Traumfabrik Deutschland nicht bedroht.
Rainer Pawelke beteuerte, dass er gesetzlich so vorgehen müsse, um das Recht am Namen/deutschen Kulturbegriff Traumfabrik nicht zu verlieren. Maria Ruffing und Rainer Pawelke arbeiten laut Webseite Traumfabrik kommerziell, auf Großveranstaltungen und Prominente orientiert, Ines Eck und Torsten Kulick wurden u.a. vom Bundespräsidenten Rau unterstützt, weil sie als Fluxuskünstler überwiegend gemeinnützig orientiert arbeiten. Das Projekt Kunstlandschaft-Spandau, in das die Traumfabrik-Spandau integriert war, ist ein Projekt des Kunstlandschaft e.V. - Förderverein für Kunst, Kultur und Gesellschaft. Die Eigennamen verwiesen auf Ironie und Hoffnung, - Spandau war eine Festungsstadt, es ist ein Immigrationsgebiet. Maria Ruffing und Rainer Pawelke gingen auf ein Gesprächsangebot Thema Kooperation im Interesse gesamtkultureller Entwicklungen bisher nicht ein. Die Webseite Traumfabrik Spandau war sozial vernetzt. Kinder und Jugendliche wussten, wo sie ihre Arbeiten finden können. Traumfabriken nähren Hoffnung auf Happy ends.
Forderung der Traumfabrik GmbH und Co. KG. Regensburg: "Die Kunstlandschaft Spandau verpflichtet sich, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000.- für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung, es zu unterlassen, in ihrer Kulturarbeit Projekte öffentlich mit dem Begriff oder Wortbestandteil Traumfabrik anzubieten, durchzuführen, auszuschreiben oder zu bewerben." Ein Künstler verdient im Durchschnitt 1000 Euro im Monat, er müsste, falls er das Wort Traumfabrik für seine Arbeit benutzen will, drei Monate hungern, obdachlos werden. Maria Ruffing und Rainer Pawelke waren gebeten worden, ausreichend Zeit für Rechtsinformationen zu lassen, keine Mails mehr zu schreiben, sondern den Postweg zu benutzen. Begründung: Umzugsstress, Freitag Operation, Montag Chemotherapie. Sie schickten trotzdem am Sonntag ein Mail/ Zitat: "Außerdem fordern wir Sie auf, die Domain www.traumfabrik-spandau.de zu entfernen bzw. zu löschen, ebenso die Bezeichnung der Unterseite Kunstlandschaft-spandau/traumfabrik und zwar umgehend. Dazu setzen wir Ihnen einen Termin bis morgen, Montag, 5. Oktober 2009, 12 h ." In den Begleitschreiben war von Rechtsanwälten, einstweiligen Verfügungen, Gerichtskosten die Rede.
Informationslink zur Webseite Traumfabrik Thema Gerichtsprozesse.
Es verletzt die Interessen der Allgemeinheit, wenn nicht "Eigennamensbildungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden", sondern deutsche Worte okkupiert werden. Die Eingabe des Wortes Traumfabrik bei Google (ca. 143.000 Treffer) und bei Yahoo (ca. 583.000 Treffer) verdeutlicht, dass Traumfabrik als allgemeingängiger Begriff nicht als Wortmarke eingetragen sein dürfte. Ca. 2240 Treffer haben möglicherweise Bezug zur Traumfabrik in Regensburg. Das ist keine Marktpräsenz. Ein Journalist, der über die Traumfabrik in Regensburg schreiben will, muss Regensburg zum Wort Traumfabrik zufügen, weil Bürger sonst glauben würden, es sei Hollywood gemeint. Es bestände Verwechslungsgefahr. Der Name Traumfabrik funktioniert als Eigenname nicht ohne Zusätze.
Informationslinks Thema Markenrecht:
Gerichtsurteile
Laut Patentamt existieren "Absolute Schutzhindernisse"
Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft.
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:
fehlende Unterscheidungskraft,
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben, ersichtliche Irreführungsgefahr, in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen, Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.
Zitat Rainer Pawelke: "Am besten wäre es allerdings, wenn Sie ganz auf die Verwendung des Begriffes Traumfabrik verzichten, da dies eine eindeutige Sache wäre, die künftige Probleme völlig ausschließen würde." Er selbst nennt Traumfabrik einen Begriff! Die Motive von Rainer Pawelke und Maria Ruffing, die zu Beginn ihrer Laufbahn medienwirksam für einen Schulsport ohne Leistungsdruck geworben hatten, sich das Kulturwort Traumfabrik anzueignen und anderen Nutzungen zu untersagen, sind unklar: Geltungssucht oder Bereicherungsstreben oder beides? Sie sicherten sich den Namen Traumfabrik auch für Bilderrahmen und Schuhe. Wollen sie Bilderrahmen herstellen, Schuhe verkaufen?
Kostenlose Rechtsberatung des Patentamtes: 030 25992 230.
Der Rechtsanwalt des Patentamtes sagte, dass seiner Auffassung nach das Patentamt den Begriff Traumfabrik ohne Eigennamensbildung nicht hätte schützen dürfen, er ergänzte, dass sich Herr Pawelke und Frau Ruffing mit aggressiven Rechtsanwälten verbunden hätten, dass er aus Geld- und Gesundheitsgründen raten muss, zu resignieren, dass es aber Rechtsanwälte gäbe, die Paroli leisten können und wollen und dass Richter über Sachverstand verfügen.
Maria Ruffing verursachte mit Hilfe der Rechtsanwälte, Preu Bohlig und Partner, eine einstweiligen Verfügung, "und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß
§935 ff, 91 ZPO... 1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, die Bezeichnung Traumfabrik und/oder Traumfabrik-Spandau im Zusammenhang mit pädagogischer und/oder kultureller und/oder künstlerischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu benutzen,..." Es herrsche Verwechslungsgefahr. Die sogenannte "Antragsgegnerin", die vom Gericht nicht befragt/angehört wurde, soll 1/4 der Gerichtskosten für die Einstweilige Verfügung bezahlen. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul W. Hertin reagierte bestürzt auf die Gerichtsentscheidung, er riet aus Kostengründen juristisch zu resignieren und politisch Protest zu organisieren Er verwies auf eine vierzigjährige Erfahrung mit Gerichten.
Das Landesgericht hat vermutlich seine Sorgfaltspflicht verletzt. Vor dem Erlass einer Einstweiligen Verfügung ist das Gericht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Antragssteller Bemühungen unternommen hat, das Problem außergerichtlich zu lösen, so dass dem sogenannte Antragsgegner keine Kosten anfallen - müssen. Die "Antragsgegnerin" erhielt keine Unterlassungsklage eines Rechtsanwaltes. In keinem persönlichen Schreiben der Antragsteller wurde auf Verwechslungsgefahr verwiesen, es wurde mit Markenschutz argumentiert und nach Aussagen von Rechtsanwälten und des Landesgerichtes (siehe Verfügung 16 O 435/09) wäre dieses Argument nicht zulässig, weil der Kunstlandschaft e.V. nicht geschäftlich, sondern gemeinnützig arbeitet. Es besteht auch tatsächlich keine Verwechslungsgefahr, weil im Impressum Zuständigkeiten eindeutig geklärt sind. Der Antragsteller behauptete in einem Schreiben 4.10.2009, dem Verein die Namensnutzung Traumfabrik angeboten zu haben, Zitat: "Zum einen hatten wir Ihnen, die Nutzung des Namens in einer unserer E-Mails angeboten." Der "Antragsgegner" hatte daraufhin um eine Bestätigung gebeten.
Auf Grund der massiven Rechtsanwalts- und Kostendrohungen von Herrn Pawelke und Frau Ruffin wurde www.traumfabrik-spandau.de bereits ab 1.10.2009 vom Kunstlandschaft e.V. nicht mehr für integrative Jugendarbeit benutzt. Am 4.10.2009 wurde auch auf der Webseite www.kunstlandschaft-spandau.de der deutsche Kulturbegriff Traumfabrik gelöscht und durch Traumwerkstatt ersetzt, obwohl der Begriff Traumwerkstatt die pädagogische Absicht, in sozial gefährdeten Kindern und Jugendlichen Hoffnung auf Happy ends zu wecken, nicht korrekt beschreibt. Das Gericht erließ aber am 20.10.2009 (!) eine einstweilige Verfügung, in dem eine Mitarbeiterin des Kunstlandschaft e.V. sogar mit Gefängnis bedroht wird, obwohl der Begriff Traumfabrik nicht mehr für die gemeinnützig-integrative Kinder- und Jugendarbeit benutzt wurde.
Die einstweilige Verfügung wurde vom Gericht ohne Rechtsbelehrung versandt. Der Bürger hat keine Rechtssicherheit, dass das Gericht infolge eines Widerspruchs gewissenhafter arbeitet und er nicht erneut mit Kosten konfrontiert wird. Der Text wurde so formuliert, dass ein Bürger ohne Rechtshilfe ihn so interpretieren - könnte, dass der Antrag, eine einstweiliger Verfügung zu erlangen, die Nutzung des Wortes Traumfabrik in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterbinden, vom Gericht abgelehnt worden ist. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte nach Auskunft der Pressestelle am Beschluss selbst nichts ändern.
Ein Löschungsantrag der Marke Traumfabrik beim Patentamt kostet 300 Euro, selbst wenn ein Fehler des Patentamtes vorläge, weil es absolute Schutzhindernisse nicht beachtete. Falls der Eigentümer der Marke nicht zustimme, müssten Gerichtsprozesse geführt werden. Gerichtsprozesse kosten Geld. Eine Bundestagseingabe zum Problem, dass Fehler des Patentamtes nicht intern gelöst werden können, wurde realisiert. Redaktionen und Fernsehanstalten werden gebeten, bei einer Problemlösung zu helfen. Der Begriff Traumfabrik müsste im Zusammenhang mit pädagogischer und/oder kultureller und/oder künstlerischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ungestraft benutzt werden dürfen. Laut einstweiliger Verfügung dürfte auch kein pädagogischer Vortrag "Traumfabrik Hollywood" in der Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden, kein Audio- oder Videotitel dürfte das Wort Traumfabrik enthalten, - ohne dass Gefängfnis riskiert wird..
Zitat Rainer Pawelke: "Der von Ihnen ins Netz gestellte Fall der Namensrechtsverletzung durch
die Kieler-Traumfabrik, dauerte 6 Jahre und endete beim BGH. Die Kosten lagen zu diesem Zeitpunkt bei
über 40.00 Euro -- ganz zu schweigen von den darüber hinaus gehenden Belastungen. Sie begeben sich auf ein Terrain, das voller Fußangeln und Minen ist: Auch Ihr Ausweichen auf den Namen Traumwerkstatt, könnten wir Ihnen untersagen (vergl. gerichtliches Verfahren gegen eine Kulturveranstaltung
mit dem Namen ′Traumwerkstatt′). Sollten Sie keinen Einspruch einlegen, werden wir die neue Angelegenheit
′Traumwerkstatt′ nicht weiter verfolgen." Im Antragsschreiben der Traumfabrik Regensburg wurde der Angestellten des Kunstlandschaft e.V. vorgeworfen, dass sie das Wort Traumfabrik durch Traumwerkstatt ersetzt, aber den Informationstext nicht verändert habe, - als ging es den Inhabern der Traumfabrik Regensburg nicht nur um den Namen, sondern um die Vernichtung kultureller Arbeit.
Auch Rechtsanwalt Berger / Kanzlei Wirth riet, weil keine Rechtssicherheit herrsche, zur Resignation. Rechtschutzversicherungen schließen Fälle wie diese aus. Prozesskostenhilfe orientiert sich am Sozialhilfesatz; es gilt kein Individualrecht, Familienangehörige werden finanziell mitbestraft. Die Rechtschutzabteilung von verd.i der Mediengewerkschaft Connexx und der Journalistengewerkschaft DJU lehnt Rechtsschutz im Bereich Internet/Urheberrecht ab, - auch wenn die Allgemeinheit bedroht ist: Resignation ermuntert die, die sich Dudenwörter aneignen. Im Antragsschreiben auf eine einstweilige Verfügung war von einem Konvolut von einstweiligen Verfügungen, Bestätigung über die Löschung von Marken sowie Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen die Rede, die dem Antrag angehängt sind und das Gericht überzeugen sollten. Wer infolge der Rechtsunsicherheit aus Kosten- und/oder gesundheitlichen Gründen keinen Widerspruch einlegen kann, resignieren - muss, begünstigt in Deutschland eine Unterlassungs- und Prozesslawine, die vor allem die Arbeit von gemeinnützigen Vereinen, Freischaffenden, Mittelständlern blockiert und massiv schädigen kann. Versuche, das Problem in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen, wurden von Herrn Pawelke bedroht.
Auf die Anfrage, warum sich die Einstweilige Verfügung gegen eine Angestellte und nicht gegen den Verein als Arbeitgeber richtet, schrieb Herr Pawelke am 7.11.2009:
"die einstweilige Verfügung richtet sich ganz bewusst an Frau Ines Eck, nicht gegen die Kunstlanschaft Spandau - wir haben nichts gegen die Kunstlandschaft-Spandau." Die Angestellte hatte gewagt, nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand Maria Ruffing und Rainer Pawelke um ausreichend Zeit für Recherchen der Rechtsgrundlagen zu bitten. Sowohl Herr Pawelke als auch Frau Ruffing waren informiert, dass die Mitarbeiterin krebskrank, in der Chemotherapie, nur eingeschränkt belastbar ist, als sozial engagierte Künstlerin über wenig Geldmittel verfügt, - sie schien für eine Opferrolle prädestiniert. Zitat Rainer Pawelke: "Ich kann nicht erkennen, dass Sie in dieser Angelegenheit irgend etwas unternehmen, um Ihrer ′schweren Krankeit′ Heilungsmöglichkeiten zu geben. Im Gegenteil: Anstatt sich Ruhe zu gönnen, wollen Sie gegen die ′Ungerechtigkeit′ unseres Rechtssystem vorgehen - da wird sich Ihre ′schwere Erkrankung′ die nächsten Monate - und vielleicht auch Jahre - aber freuen." Einstweilige Verfügungen und Gerichtsurteile können dazu benutzt werden, um andere Bürger einzuschüchtern. 'Eine Traumfabrik erzeugt Alptraumatmosphären.'
Obwohl in der Einstweiligen Verfügung festgesetzt worden war, dass der Antragsteller 3/4 der Kosten zu tragen hat, der Antragsgegner 1/4, demnach Rechtsanwaltskosten mit einander zu verrechnen sind, nutzten die Antragsteller die Überbelastung von Gerichten aus, in dem sie das Gericht aufforderten, einem Kostenfestsetzungsantrag von 1388,75 Euro zuzustimmen und der "Antragstellerin eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 / ZPO mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz verzinst wird." Die Justizinspektorin Falk überprüfte den Vorgang nicht und schrieb den Beschluss aus. Er wurde nach Beschwerde berichtigt. Der Streitwert für die Untersagung einer definitionsgemäßen Nutzung des Dudenwortes Traumfabrik wurde mit 75 000 Euro festgelegt. 2/3 der Hauptsache: 50 000 Euro. Kein Freischaffender oder Mitarbeiter der freien Wirtschaft könnte so unsolide arbeiten und Geld verdienen. Der Vorgang macht deutlich: Die, die am herrschenden Rechtssystem verdienen, sind Rechtsanwälte und der Staat. Es ist mit Hilfe einer Bundestagspetition zu prüfen, ob die einstweilige Verfügung ohne mündliche Anhörung trotz fehlender Dringlichkeit erlassen wurde, weil der Staat für einen geringen Zeitaufwand seiner Mitarbeiter mehrere Hundert (gegebenfalls Tausende) Euro Gerichtsgebühren kassieren kann. Es ist mit Hilfe von Rechtsanwaltskammern als Einrichtungen des Öffentlichen Rechts zu prüfen, ob die Rechtsanwälte juristisch korrekt handelten, als sie eine Einstweilige Verfügung trotz fristgerechter Löschung des Dudenwortes Traumfabrik im Bereich integrativer Jugendarbeit gegen eine Angestellte eines gemeinnützigen Vereins erließen und zusätzlich versuchten, die gesamten Rechtsanwaltsgebühren gegen die Angestellte vollstrecken zu lassen. Es ist zu überprüfen, wieso ein Rechtsanwalt für maximal 1 Tag Arbeit (vom 5.10. zum 6.10.2009) 1388,75 Euro berechnen darf. Der gemeinnützige Verein wurde durch Rechtsanwälte und Landgericht geschädigt und muss um Spenden bitten: Kunstlandschaft - Förderverein für Kunst, Kultur und Gesellschaft. Deutsche Bank. Bankleitzahl: 10070024
Kontonummer: 455853200
Die "Antragsgegnerin" könnte jedes Jahr bis zu tausend Bundesbürger verklagen, die ihre Fotocollagen nachweislich ohne Erlaubnis für ihre Webseiten benutzen oder Kopien heimlich vergrößern. Sie kämpft stattdessen für ein Grundeinkommen für alle, weil sie künstlerische Arbeiten nicht benutzen will, um Menschen, die nicht kommerziell agieren, zu schikanieren. Traumfabrik Regensburg wäre ein poetisch wirkender Name, der patentrechtlich geschützt werden dürfte, weil er ein Eigenname ist, keine Verwechslungsgefahren birgt.
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